Das Hautschutzzentrum - Die Spezialisten

Die Dr. Neuber Hautschutzzentrum GmbH ist ein dermatologisches Facharzt-Zentrum mit der Spezialisierung auf beruflich bedingte oder beruflich verschlimmerte Hautveränderungen, meist der Hände.

Im Auftrag Ihrer Berufsgenossenschaft / Ihrer Unfallkasse sollen Sie bei uns untersucht, beraten und geschult werden.

Im Hautschutzzentrum arbeitet ein Team von speziell ausgebildeten Hautärzten. Sie verfügen über eine lange Erfahrung mit der Ursachenforschung und der Behandlung beruflich bedingter Hauterkrankungen. Wir nehmen uns Zeit, um uns Ihnen und Ihrer Erkrankung individuell zu widmen.

Ihr erster Termin bei uns

Bei einem Arztbesuch haben Sie mit Ihrem Hautarzt oder Ihrem Betriebsarzt über Ihre Hautbeschwerden gesprochen.

Ihr Arzt hegt den Verdacht, dass diese Hauterscheingungen durch Ihre berufliche Tätigkeit ausgelöst oder verschlimmert wurden.

Er hat deshalb die gesetzliche Unfallversicherung über die Erkrankung informiert.

Eine beruflich verursachte Hauterkrankung beginnt oft "harmlos" mit kleinen geröteten, schuppenden und oft auch juckenden Stellen an den Händen.

Sicher haben Sie dieses "kleine Problem" beim ersten Auftreten schnell in den Griff bekommen, zum Beispiel mit einer Kortisoncreme.

Wenn jedoch die Ursachen, zum Beispiel fehlende oder falsche Handschuhe, die falsche Creme, eine Allergie oder auch "nur" die falsche Handreinigung nicht behoben werden, werden die Hauterscheinungen wahrscheinlich wieder auftreten.

Wird die Hauterkrankung nicht frühzeitig ernst genommen und nicht nach den "Fehlern" im Umgang mit der eigenen Haut gesucht, besteht die  Wahrscheinlichkeit und die große Gefahr, dass sich die Erkrankung chronifiziert.

Ein Wochenende reicht dann oftmals nicht mehr aus, damit sich die Haut erholt. Dauerhaftes Arbeiten mit Schmerzen ist die Folge, vielleicht sind Krankschreibungen erforderlich.

Häufig mündet dies dann in die Frage, ob man den Beruf "unter diesen Bedingungen" bis zum Ende des Erwerbsleben ausüben kann. Wir wollen Ihnen ermöglichen, in Ihrem Beruf zu verbleiben - zusammen mit Ihnen und Ihrer Berufsgenossenschaft.

Wir arbeiten nur mit Terminvereinbarung. Für einen Termin planen wir bis zu drei Stunden Zeit ein. Deshalb müssen wir die Arbeitszeit unserer Ärzte genau planen.
Wir bitten Sie daher, Ihren Termin bei uns unbedingt zu bestätigen, zu verschieben oder so früh wie möglich abzusagen

Telefonisch erreichen Sie uns unter 0341 5614946.

Sie können außerhalb unserer Arbeitszeiten gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir hören diesen täglich ab und bearbeiten die Nachrichten. Sie erhalten dazu keine gesonderte Rückmeldung.

Am bequemsten ist eine kurze Information per E-Mail an info@hautschutzzentrum.de. Mit Ihrer E-Mail erklären Sie sich einverstanden, dass wir Ihre Adresse speichern und Ihnen gegebenenfalls antworten.

Der Arzt wird sich 2-3 Stunden Zeit für Sie nehmen.

Sehr ausführlich werden Sie unter anderem nach Ihrer Krankheitsgeschichte und Ihren bisherigen beruflichen Tätigkeiten befragt.

Der Arzt bespricht dann mit Ihnen Ihren aktuellen Arbeitsplatz und wird Sie vor allem nach den einzelnen hautbelastenden Tätigkeiten fragen, denen Sie täglich ausgesetzt sind.

Eine Untersuchung Ihrer Haut schließt sich an.

Sofern der Arzt den Verdacht bestätigt findet, dass die Hauterscheinungen beruflich verursacht sind, wird er mit Ihnen zusammen einen speziell für Ihre Tätigkeit geeigneten Hautschutzplan erarbeiten.

Er wird Ihnen Produkte (z.B. spezielle Handschuhe, Schutz- und Pflegecremes) kostenlos mitgeben und Ihnen gleich und ausführlich den sachgemäßen Gebrauch erläutern.

Medikamente

Bitte bringen Sie alle von Ihnen in letzter Zeit benutzten Medikamente mit, z.B. Tabletten, Sprays, Cremes und Salben.


Berufliche Arbeitsstoffe

Wir benötigen Angaben zu allen beruflichen Arbeitsstoffen, mit denen Sie (Haut-)Kontakt haben, z.B. Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel, Lösungsmittel, Kühlschmierstoffe.

Bitte notieren Sie sich Namen und Hersteller oder bringen Sie eine leere Verpackung mit, von der diese Angaben zu entnehmen sind. Gerne können Sie auch Fotos von den Produkten anfertigen und uns beim Termin zeigen.


Handschuhe

Bitte bringen Sie möglichst ein Muster aller Handschuhe mit, die am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen.

Wichtig sind hierbei alle Handschuhe, die zur Verfügung stehen, auch wenn Sie sie nicht oder nur sehr selten benutzen. Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Namen und Hersteller in Erfahrung.

Sie können auch gerne Fotos der Handschuhe (mit Verpackung) anfertigen und uns beim Termin zeigen. Der Name und der Hersteller sollten zu erkennen sein.

Die Handschuh-Muster werden von uns nicht einbehalten, Sie können sie also wieder mit zurück an den Arbeitsplatz nehmen.


Hautcremes und Hautreinigungsmittel

Bitte notieren Sie Namen und Hersteller aller Hautcremes, Hautreinigungsmittel und Hautdesinfektionsmittel, die Ihnen bei der Arbeit zur Verfügung stehen, auch wenn Sie diese nicht oder nicht regelmäßig benutzen.


Private Kosmetika

Bitte überlegen Sie, welche Produkte, die Sie in der Vergangenheit benutzt haben, eventuell Juckreiz oder Hautrötung ausgelöst haben, und bringen Sie diese ggf. mit.


Beruflicher Lebenslauf

Unser Arzt wird Sie fragen, welche Berufe Sie bisher in Ihrem Arbeitsleben ausgeübt haben und in welchen Firmen Sie gearbeitet haben.

Bitte überlegen Sie daher vorab bereits in Ruhe und notieren Sie sich die entsprechenden Angaben. Ein hilfreiches Formular dafür finden Sie hier.

Wenn Sie diese Angaben bereits für Ihre Berufsgenossenschaft bzw. Ihre Unfallkasse aufgeschrieben haben, brauchen Sie dies nicht erneut tun, da uns die Akte der Berufsgenossenschaft / der Unfallkasse in der Regel auszugsweise vorliegt.

Ihre Fahrtkosten für die Anreise zu uns ins Hautschutzzentrum und zurück erstattet Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft / Ihre Unfallkasse.

Wir händigen Ihnen nach Ihrem Termin bei uns aus:

  • eine Bescheinigung über den stattgefundenen Termin und
  • ein Antragsformular für die Abrechnung bei Ihrer Berufsgenossenschaft / Ihrer Unfallkasse

Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular nicht an das Hautschutzzentrum, sondern an die Berufsgenossenschaft / die Unfallkasse.

Bitte beachten Sie: bei Anreise mit dem Auto ist nur die kürzeste Strecke erstattungsfähig; diese kann von unserer Wegbeschreibung abweichen.

Wie die Fahrtkosten wird auch der entstandene Verdienstausfall durch die Berufsgenossenschaft / die Unfallkasse erstattet.

Ein Antragsformular  bekommen Sie nach dem Termin durch uns ausgehändigt.

In der Regel sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihren Lohn oder Ihr Gehalt weiterzahlen, und Sie von der Arbeit freistellen. Der Arbeitgeber bekommt dann nachträglich den entstandenen Ausfall erstattet. Dafür muss der Arbeitgeber auf dem Formular angeben, wieviel Arbeitszeit Sie versäumt haben und was Sie in dieser Zeit verdient haben, obwohl Sie nicht anwesend waren.

Zu den Einzelheiten der Erstattung des Verdienstausfalles informiert Sie gerne Ihre Berufsgenossenschaft / Ihre Unfallkasse. 

Wenn Sie zur Abrechnung der Fahrkosten und des Verdienstausfalls Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Berufsgenossenschaft / Ihre Unfallkasse

Ihr Sachbearbeiter kann Ihnen detailliert Antwort geben, z.B. auf Fragen wie:

  • Habe ich einen Anspruch auf Freistellung?
     
  • Soll ich mich bezahlt oder unbezahlt freistellen lassen?
     
  • Kann ich einen Verdienstausfall geltend machen, wenn ich (z.B. nach Wochenendarbeit) meinen freien Tag zum Besuch im Hautschutzzentrum nutze?
     
  • Muss ich nach einem Termin im Hautschutzzentrum noch für den restlichen Arbeitstag zur Arbeit gehen?
     
  • Wie oft/wie lange muss mich mein Arbeitgeber frei stellen?
     
  • Wie kann ich den Termin im Hautschutzzentrum wahrnehmen, wenn ich meinen Arbeitgeber nicht über mein Hautproblem und meine Einladung ins Hautschutzzentrum informieren möchte?
     
  • In welcher Höhe werden die Fahrtkosten mit dem Auto erstattet?
     
  • In welcher Höhe werden die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln erstattet?
     
  • In welcher Höhe wird der Verdienstausfall erstattet?
     
  • Wie lange dauert die Erstattung des Geldes?

Die Telefonnummer Ihrer Berufsgenossenschaft / Ihrer Unfallkasse können Sie bei uns erfragen.

Ihre Gesundheit als Arbeitnehmer liegt Ihrem Arbeitgeber am Herzen, denn verminderte Arbeitsfähigkeit oder Krankschreibungen schaden Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wird der Arbeitgeber durch die Berufsgenossenschaft / die Unfallkasse über das bei uns aufgenommene Verfahren informiert, führt dies meist zu einer deutlichen Verbesserung der Situation am Arbeitsplatz, zum Beispiel hinsichtlich der bereitgestellten Handschuhe und Hautcremes.

Sollten Sie jedoch eine Einbeziehung des Arbeitgebers nicht wünschen, werden wir dies Ihrer Berufsgenossenschaft / Ihrer Unfallkasse mitteilen. Diese wird entscheiden, ob und wie das Verfahren ohne Einbeziehung Ihres Arbeitgebers weitergeführt werden kann.

Ob Sie einer Information des Arbeitgebers zustimmen oder nicht, hat keinen Einfluss auf den ersten Besuch bei uns, wenn uns der Auftrag Ihrer Berufsgenossenschaft/Unfallkasse vorliegt.

Nein. Da wir keine Behandlung zu Lasten Ihrer Krankenkasse durchführen, benötigen wir weder Ihre Chipkarte noch eine Überweisung. Wir behandeln Sie im Auftrag Ihrer BG/Ihrer Unfallkasse. Wenn Sie eine Einladung von uns erhalten haben, liegt uns dieser Auftrag und auch ein Aktenauszug der BG-Akte schon vor.

Bitte beachten Sie aber, dass wir bei Ihrem ersten Besuch bei uns verschiedene Dinge benötigen. Sie finden eine Zusammenstellung in Ihrer Einladung und oben unter der Frage "Was muss ich mitbringen?".

Nach dem Termin - wie geht es weiter?

Nach Ihrem ersten Besuch bei uns werden Sie die Hinweise und Empfehlungen, die Sie im Hautschutzzentrum bekommen haben, an Ihrem Arbeitsplatz umsetzen.

Sie werden die Hautschutzprodukte, wie Cremes, Handschuhe und Reinigungsmittel, die Sie von uns bekommen haben, testen und im Alltag anwenden.

Wenn in diesem Alltagstest Probleme auftauchen, z.B.

  • Meine Handschuhe zerreißen zu schnell, was kann ich tun?
     
  • Ich habe meine Creme sehr gut vertragen, aber nun ist sie aufgebraucht, woher bekomme ich Nachschub?
     
  • Meine Creme hat zu Juckreiz geführt, wie soll ich mich verhalten?

sollten Sie sich unbedingt und unverzüglich an das Hautschutzzentrum wenden.

Bei Folgeterminen im Hautschutzzentrum haben Sie Gelegenheit, mit dem Arzt unter anderem darüber zu sprechen

  • wie sich Ihr Hautzustand gebessert/verschlechtert hat,
     
  • wie Sie die Hinweise am Arbeitsplatz umsetzen konnten,
     
  • wie Sie mit den Hautschutzprodukten (Cremes, Handschuhe, Reinigung) zurecht gekommen sind.

und welche Änderungen gegebenenfalls nochmals vorgenommen werden sollten.

Hält unser Arzt die Teilnahme an einer Gruppenschulung / an einem Seminar für sinnvoll, wird er mit Ihnen darüber sprechen.

Im Seminar treffen Sie auf Kollegen, die ähnliche berufliche Tätigkeiten wie Sie ausführen und daher ähnliche Hautbelastungen haben. Der Seminararzt wird deshalb auf diese speziellen Fragen im Detail eingehen können. Der Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen untereinander ist uns ausgesprochen wichtig. Eine Gruppenschulung bzw. ein Seminar kann so eine sehr sinnvolle Ergänzung zu Ihren Einzelterminen bei uns sein.

Erste Informationen zu Seminaren finden Sie unter   SEMINARE | SCHULUNGEN