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Verfahren bei einer BK 5103 BKV

Liegt bei einem Patienten eine der Diagnosen

  • C44 Sonstige bösartige Neubildungen der Haut
  • D04 Carcinoma in situ der Haut
  • L57.0 Aktinische Keratosen

und war der Patient bei der Arbeit (natürlicher) UV-Strahlung ausgesetzt, erstatten Sie bitte zunächst eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige an den Gesetzlichen UV-Träger. Formulare, Beispiele für in Frage kommende berufliche Tätigkeiten und weitere Informationen finden Sie auf der ► Website der DGUV.

Der Gesetzliche UV-Träger übernimmt die Verfahrenssteuerung. Er wird beim (vorbehandelnden) Hautarzt einen Hautkrebsbericht anfordern. Eventuell wird ein Gutachten oder eine beratungsärztliche Stellungnahme erforderlich.

Erfolgt die Anerkennung einer BK 5103, wird ein Behandlungsauftrag an den Hautarzt erteilt werden.

Über die ärztlichen Leistungen und die Nachsorge erstattet der behandelnde Hautarzt in der Regel jährlich einen Nachsorgebericht.

(Angaben und Verlinkungen ohne Gewähr)