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Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger

Für Unfälle während der Arbeit und für Erkrankungen, die durch die berufliche Tätigkeit ausgelöst werden, ist in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.

Zu den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gehören Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände usw.

Ihr Arbeitgeber hat hierfür eine Versicherung bei einer Berufsgenossenschaft oder einer Unfallkasse für Sie abgeschlossen. Er zahlt also Beiträge an eine gesetzliche Unfallversicherung.

Hat der behandelnden Hautarzt den Verdacht, dass Ihre Hauterkrankung durch Ihre berufliche Tätigkeit verursacht ist oder verschlimmert wird, wird er die Erkrankung an den zuständigen Gesetzlichen Unfallversicherungsträger melden, falls Sie Ihr Einverständnis geben. Hierzu gibt es gesetzliche Vorschriften.

Auch andere Ärzte, z.B. der Betriebsarzt, können diese Meldung vornehmen. Wenn Sie zu einem Besuch beim Hautarzt oder Betriebsarzt in absehbarer Zeit keine Gelegenheit haben, können Sie Ihre Erkrankung auch selbst beim Unfallversicherungsträger anzeigen.

Aufgabe der Berufsgenossenschaft bzw. der Unfallkasse ist es nun, die berufliche Verursachung oder Verschlimmerung Ihrer Erkrankung genau abzuklären und Ihnen mit allen geeigneten Mitteln zu helfen.

In diesem Rahmen kann der Unfallversicherungsträger das Hautschutzzentrum beauftragen.

Kranke Hände durch den Beruf - Sie suchen Hilfe?

Wenn Sie selbst die Vermutung hegen, dass Ihre Hauterscheinungen durch Ihren Beruf ausgelöst sind, sollten Sie schnellstmöglich Ihren Hautarzt aufsuchen und mit ihm darüber sprechen.

Auch der Betriebsarzt ist der richtige Ansprechpartner. Wichtig ist, dass Ihre BG/Ihre Unfallkasse von der Erkrankung erfährt. Wenn Sie zu einem Besuch beim Hautarzt oder Betriebsarzt in absehbarer Zeit keine Gelegenheit haben, kann die Meldung an die BG/die Unfallkasse auch von Ihrem Hausarzt, vom Arbeitgeber oder sogar von Ihnen selbst erfolgen. Erfragen Sie dazu bei Ihrem Arbeitgeber, bei welcher BG er Sie versichert hat, und wenden Sie sich dann direkt an die BG.