Die am häufigsten an den UV-Träger gemeldeten Erkrankungen...

...bei Erwerbstätigen sind Hautkrankheiten (nicht hiervon erfasst sind Hautkrebserkrankungen durch UV-Strahlung (Quelle: ► Website DGUV, siehe dort auch ► Zahlen und Fakten).

Das Hautschutzzentrum bietet ein Programm zur Sekundärprävention an. Diese ambulanten Leistungen werden parallel zum Arbeitsprozess des Versicherten bedarfsgerecht eingesetzt und können auch einzeln beauftragt werden. Die vollständige Konzeption zum Leistungsangebote stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.

Leistungskatalog zur ambulanten Sekundärprävention

Der Versicherte wird - möglichst wohnortnah an einen geeigneten ► Standort des Hautschutzzentrums - eingeladen.

Während der Erstvorstellung findet eine ausführliche Anamnese unter Würdigung der nach Aktenlage vorhandenen Fakten statt. Es folgen eine ausführliche körperliche Untersuchung, eine Überprüfung und Wertung des Hautschutzverhaltens und die Diagnosestellung. Ggf. werden erforderliche diagnostische Maßnahmen eingeleitet oder empfohlen. Die Hautveränderungen werden fotodokumentiert. Im Anschluss werden ein individueller Hautschutzplan und ggf. ein Therapieplan für den Versicherten erstellt. Der Versicherte wird über seine Hauterkrankung eingehend informiert und detailliert in die erforderlichen Hautschutzmaßnahmen eingewiesen. Die dafür notwendige Persönliche Schutzausrüstung wird in der Regel direkt ausgehändigt und ist für einen Zeitraum von 6-8 Wochen bemessen.

Im Bericht an den UV-Träger über die Erstvorstellung wird die gesamte Konsultation dokumentiert. Die Aktenlage wird zusammengefasst (Hautarztbefunde, alle Testergebnisse, bisherige Therapien, bisherige PSA) und bewertet. Der Verlauf der Hauterkrankung wird, einschließlich der Schilderung des Versicherten – berücksichtigt. Der Sachbearbeiter erhält so einen Überblick über die Vorgeschichte. Es erfolgt eine (vorläufige) Beurteilung zum Ursachenzusammenhang und zum Aufgabezwang. Der Bericht schließt mit detaillierten Empfehlungen zu Maßnahmen nach §3 BKV.

Mit dem Bericht erhält der Sachbearbeiter einen vorbereiteten Arztbrief, welchen er an den behandelnden Hautarzt und/oder den Betriebsarzt weiterleiten kann, um alle Verfahrensbeteiligten einzubinden.

Bei der Wiedervorstellung im Hautschutzzentrum erfolgt eine ausführliche Verlaufsanamnese, erneut unter Würdigung der im Intervall eingegangen Unterlagen, z.B. Hautarztberichten oder Testprotokollen. Der Hautbefund der Hände wird wiederum  fotodokumentiert. Korrekte Anwendung und Akzeptanz der PSA werden überprüft; ggf. werden Anpassungen der PSA und der Therapie vorgenommen. Zur Erzielung einer nachhaltigen Verhaltensänderung im Umgang mit der PSA wird deren Verwendung redundant geschult. Gegebenenfalls wird Nachschub an PSA bzw. die angepasste PSA ausgegeben. Die Dokumentation der Konsultation erfolgt erneut mittels Bericht an den UV-Träger inklusive Arztbrief.

Alternativ zu einer persönlichen Wiedervorstellung des Versicherten im Hautschutzzentrum kann auch ein telefonischer Kontakt mit dem Arzt des Hautschutzzentrums sinnvoll sein, falls für den Arzt z.B. die Umsetzung bestimmter Hautschutzmaßnahmen Priorität hat und sich dies telefonisch effektiv klären lässt. Auch bei einer unverhältnismaßig langen Anfahrt zum Hautschutzzentrum oder einer sehr kurzfristig erforderlichen Verlaufskontrolle kann ersatzweise eine telefonische Konsultation vereinbart werden. Der UV-Träger erhält über das Gesprächsergebnis einen Bericht.

Die Konsultationen im Hautschutzzentrum können terminlich mit einer Beratung des Versicherten durch den UV-Träger vor Ort im Hautschutzzentrum verknüpft werden. Der Mitarbeiter des UV-Trägers hat so die Möglichkeit, sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Versicherten persönlich zu sprechen und das weitere Vorgehen im Verfahren festzulegen.

Diese Verfahrensweise praktizieren wir erfolgreich an den Standorten Leipzig und Dresden mit den Unfallkassen Sachsen, Sachsen-Anhalt sowie der BGW.

Gesundheitspädagogische Seminare für Versicherte dienen, zusätzlich zur wiederholten Schulung durch den Arzt während der Konsultationen, der Vermittlung von speziellen Kenntnissen und Fertigkeiten. Darüber hinaus kommt dem Erfahrungsaustausch von Versicherten untereinander eine große Bedeutung zu.

Abgestellt auf die spezifischen Hautbelastungen am Arbeitsplatz und grundlegende Arbeitsaufgaben und -abläufe führt das Hautschutzzentrum Seminare für Berufsgruppen durch. Zu den Seminartypen können Sie sich unter dem Menüpunkt ► Seminar | Schulungen informieren. 

Der Baustein dient der schnellen Intervention bei Versicherten mit kürzlich aufgetretenen Hauterscheinungen und einem hochgradig individuellen Arbeitsplatz. Mit geringem Aufwand für den Versicherten können so zügig Korrekturen im Umgang mit einem hautbelastenden Arbeitsplatz eingeleitet werden.

Der Versicherte erhält einen ausführlichen Fragebogen zur Anamnese und wird gebeten, den Fragebogen und Fotos seiner Hauterkrankung an das Hautschutzzentrum zu übermitteln.  Im Rahmen eines geplanten, ca. einstündigen Telefonates mit einem Arzt des Hautschutzzentrums erfolgt eine auf den Arbeitsplatz des Versicherten fokussierte Anamnese unter Würdigung der Angaben in der Akte. Als Ergebnis des Telefonates wird ein individueller Hautschutzplan erstellt. Hierfür erforderliche PSA wird dem Versicherten kurzfristig übersandt, soweit sie noch nicht am Arbeitsplatz vorhanden ist. Der Versicherte wird telefonisch in den Gebrauch der PSA eingewiesen. Der UV-Träger erhält einen Bericht mit den Empfehlungen zur PSA und zur weiteren Steuerung des §3-Verfahrens.

Das Hautschutzzentrum bietet folgende Diagnostik zur Klärung des ursächlichen Zusammenhangs an:

  • mykologische und mikrobiologische Diagnostik in Zusammenarbeit mit dem Labor für Medizinische Mikrobiologie Dr. med. Krüger & Prof. Dr. med. Nenoff (Referenzlabor für humanpathogene Pilze), Mölbis,
  • allergologische Diagnostik,
  • nur am Standort Leipzig: Epikutantestungen mit allen DKG-Testreihen
  • nur am Standort Leipzig: Epikutantestungen mit aufbereiteten Arbeitsstoffen wie wässrigen und öligen Kühlschmierstoffen, Handschuhen und Externa.

Das Hautschutzzentrum gewährleistet in Kooperation mit gewerblichen Händlern die schnelle Versorgung von Versicherten mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA), sofern vom UV-Träger nicht anderweitig geregelt:

  • Ausgabe und Versand von PSA auch in Kleinstmengen
  • Recherche nach geeigneter PSA im Hinblick auf die Bedürfnisse des Versicherten (z.B. bei Vorliegen von Allergien oder Passformproblemen)
  • Recherche nach geeigneter PSA im Hinblick auf Besonderheiten des Arbeitsplatzes
  • Zusammenarbeit mit dem UV-Träger/dem Präventionsdienst

Der Versicherte soll in die Lage versetzt werden, die empfohlenen Hautschutzmaßnahmen unverzüglich im Arbeitsprozess zu testen. Die Maßnahmen werden daraufhin bei der nächsten Konsultation im Hautschutzzentrum ausgewertet und können ggf. angepasst werden.

Das Hautschutzzentrum bietet in Kooperation mit einem gewerblichen Händler die Vermietung folgender Medizinprodukte zur (versuchsweisen) Therapie an.
Die Vermietung erfolgt ausschließlich im Rahmen einer Betreuung durch das Hautschutzzentrum.

  • Gerät zur häuslichen Leitungswasser-Iontophorese-Therapie
  • UVA-Bestrahlungsgerät zur Heim-PUVA-Anwendung

Weitere Berufsdermatologische Leistungen

Die Ärzte des Hautschutzzentrums sind als vertraglich gebundene Beratungsärzte für einzelne UV-Träger tätig. Anfragen diesbezüglich sind an die Geschäftsführung zu richten.

Das Hautschutzzentrum bietet die Einrichtung individueller Hautsprechstunden, in Präsenz oder telefonisch, als Instrument zur Erstintervention bei Verdacht auf eine beruflich bedingte Hauterkrankung an. Anfragen hierzu erbitten wir an die Geschäftsführung.

Wir führen am Standort Leipzig Begutachtungen zur BK 5101 und BK 5103 BKV durch.
Bitte kontaktieren Sie uns vor der Ausstellung eines Gutachtenauftrages, um unsere aktuelle Kapazitäten und den namentlich zu beauftragenden Gutachter hier im Hause zu erfragen.