Das Hautschutzzentrum als Partner im Hautarztverfahren

Wenn Versicherte wegen krankhafter Hauterscheinungen eine Arztpraxis aufsuchen und die Krankheitsursache wird in der beruflichen Tätigkeit vermutet, sollte dieser Verdacht dermatologisch überprüft werden. Bestätigt sich der Verdacht, informieren diese die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. So können die Unfallversicherungsträger frühzeitig Präventionsmaßnahmen einleiten. Dies können z.B. individuelle Hautschutzberatungen, Hautschutzseminare bis hin zu Beratungen vor Ort sein. Ziel ist es immer, die Krankheitsfolgen zu bessern und das Entstehen einer folgenschweren Berufskrankheit mit krankheitsbedingter Tätigkeitsaufgabe zu verhindern. Neben den Hautärzten können auch Betriebs- und Werksärzte arbeitsbedingte Hauterkrankungen melden.(vgl. www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/hautarztverfahren/index.jsp, 2019). 

Die Dr. Neuber Hautschutzzentrum GmbH bietet solche Präventionsmaßnahmen für eine frühzeitige Intervention an. Unseren ► Leistungskatalog zur ambulanten Sekundärprävention finden Sie unter dem Menüpunkt ► Leistungen für UV-Träger.

Die Hinzuziehung des Hautschutzzentrums erfolgt direkt durch den gesetzlichen UV-Träger.

Hautarztberichte und Arztbriefe

Eine enge Kooperation von Versichertem, UV-Träger, Betriebsarzt, behandelnden Hautarzt und dem Hautschutzzentrum ist für den Erfolg unabdingbar.

Der Patient stellt sich parallel zur Betreuung durch das Hautschutzzentrum weiterhin beim behandelnden Hautarzt vor. Hierzu wird der Patient vom Hautschutzzentrum strikt angehalten.

Die Hautarztberichte / Verlaufsberichte werden dem Hautschutzzentrum vom UV-Träger zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Verlaufsbeurteilung und dem Informationsaustausch z.B. zu Therapien.

Nach jeder Konsultation des Patienten im Hautschutzzentrum wird ein Arztbrief erstellt und an den UV-Träger gesandt. Der UV-Träger leitet diese Arztbriefe an den behandelnden Hautarzt und/oder den Betriebsarzt weiter.

Das Verfahren im Hautschutzzentrum wird mit gutachtenähnlicher Stellungnahme zu den Bewertungskriterien des UV-Trägers abgeschlossen.

Therapie

Der behandelnde Hautarzt führt die Therapie. Er wird mittels der Arztberichte des Hautschutzzentrums gebeten, die Rezeptierung bzw. Folgeversorgung von Schutz- oder Pflegeexterna vorzunehmen, ggf. auch von neu empfohlenen Therapeutika.